Das bietet Ihnen BB medica:
Ermittlung der notwendigen Maßnahmen durch unsere Fachkräfte
Handelt es sich um eine zeitlich beschränkte Anpassung im Rehabilitationsfall, reichen eventuell mobile Rampen oder eine vorübergehende Umnutzung von Räumlichkeiten für die Aufstellung eines Pflegebettes?
Müssen die Räumlichkeiten dauerhaft angepasst werden oder bedarf es einer fachgerechten Analyse, die alle Belange des täglichen Lebens berücksichtigt?
Unterstützung bei der Beantragung möglicher Beihilfen
Die gesetzliche Pflegeversicherung kann für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) zuständig sein. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe. Diese finanzielle Förderung umfasst in der Regel einen Zuschuss bis zu 4.000 EUR je Maßnahme.
Beratung, Planung und Organisation der Baumaßnahme
Nachdem wir die notwendigen Maßnahmen ermittelt haben, übernehmen wir für Sie auch gerne die Planung und Organisation der Baumaßnahmen. Unser Team hat durch seine jahrelange Erfahrung das nötige Know-How, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.